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Alle Vorhaben der Gemeinde, die Jugendliche betreffen, werden
hier vorgestellt und dokumentiert.
mitreden - mitmachen - mitplanen
Alle Vereine mit Jugendarbeit sind aufgefordert,
bis zum 16.11.2004 Deligierte für die Jugendversammlung
Kremperheide zu wählen.
Es soll auch aus dem Kreis der "Unorganisierten"
ein Deligierter gewählt werden. Dazu werden Bewerber und
Wähler im Alter von 10 bis 18 Jahren gesucht gesucht.
Bitte melden unter Mail info@Kremperheide.de oder 04821 82157
Hans Mölln (Jugendbe-auftrager).
Die konstituierende Sitzung wird am 01.12.2004
im Gemeindezentrum der Kirche um 16:00 Uhr durchgeführt.
Satzung der Gemeinde Kremperheide
für die Kinder- und Jugendversammlung
Aufgrund der §§ 4 und 47f der Gemeindeordnung (GO)
für Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die
Gemeindevertretung vom 24.06.2004 folgende Satzung erlassen:
§ 1
Bezeichnung, Rechtsstellung
Es wird in Kremperheide eine Kinder- und Jugendversammlung eingerichtet.
Diese Bezeichnung findet im folgenden Text Anwendung.
Die Kinder- und Jugendversammlung soll
- zur politischen Mitverantwortung der Kinder und Jugendlichen
in Kremperheide beitragen,
- die Interessen aller Kinder und Jugendlichen vertreten und
Stellung nehmen zu Planungen und Vorhaben der Gemeinde Kremperheide,
die Kinder und Jugendliche berühren,
- dem besseren Verständnis verschiedener Generationen und
Nationalitäten dienen.
§ 2
Aufgaben
- Die Aufgaben der Kinder- und Jugendversammlung sind insbesondere
a) Informationen der gemeindlichen Gremien über Wünsche
und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen in Kremperheide,
b) Verbesserung der Situation der Kinder und Jugendlichen in
den Bereichen Schule, Beruf und Freizeit,
c) Information und Beratung der gemeindlichen Gremien über
alle Angelegenheiten, die die Kinder und Jugendlichen auf kommunaler
Ebene in Kremperheide betreffen.
- Die Kinder- und Jugendversammlung soll im Rahmen des geltenden
Rechts nach ihren Tätigkeiten und Möglichkeiten eigenverantwortlich
handeln können.
- Zu bestimmten Angelegenheiten kann die Kinder- und Jugendversammlung
Arbeits- oder Projektgruppen bilden, zu denen auch Nichtdelegierte
hinzugezogen werden können.
§ 3
Kinder- und Jugendbeauftragter
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kremperheide wählt
eine Kinder- und Jugendbeauftragte oder einen Kinder- und Jugendbeauftragten.
Sie oder er ist ehrenamtlich tätig. Sie oder er wird unterstützt
und im Verhinderungsfall vertreten durch die/den Vorsit-zende/Vorsitzenden
des Kultur-, Sport- und Sozialausschusses der Gemeinde Kremperheide.
- Die oder der Kinder- und Jugendbeauftragte koordiniert die
Arbeit der Kinder- und Jugendversammlung. Sie oder er
- ist Ansprechpartner(in) für die Mitglieder der Gemeindevertretung,
der Ausschüsse und die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister
der Gemeinde Kremperheide,
- ist Ansprechpartner für die Delegierten der Kinder- und
Jugendversammlung sowie aller Kinder und Jugendlichen der Gemeinde
Kremperheide,
- koordiniert die Arbeit zwischen der Kinder- und Jugendversammlung
und der Gemeindevertretung, den Ausschüssen und der/dem
Bürgermeisterin/Bürgermeister.
- Die Funktion der oder des Kinder- und Jugendbeauftragten
wird alle 2 Jahren überprüft.
§ 4
Zusammensetzung
- Die Mitglieder der Kinder- und Jugendversammlung (Delegierte
und Vertreter) werden in den Institutionen, Vereinen, Verbänden
der Gemeinde Kremperheide mit aktiver Jugendarbeit nach einem
demokratischen Wahlverfahren gewählt. Jede/jeder Delegierte
darf nur für eine Institution kandidieren, am Wahlverfahren
teilnehmen und nur für eine Institution das Mandat aufnehmen.
Die Delegierten sind von den Institutionen, Vereinen und Verbänden
der Gemeinde Kremperheide zu benennen. Einmal jährlich
bzw. bei Änderungen in den Personen der Delegierten sind
der Gemeinde Kremperheide die Delegierten von den Institutionen,
Vereinen und Verbänden zu bestätigen bzw. neu zu benennen.
- Die Delegierten der Kinder- und Jugendversammlung und der
oder die Kinder- und Jugendbeauftragte müssen ihren Hauptwohnsitz
in Kremperheide haben.
- Die Anzahl der Delegierten richtet sich nach der Zahl der
jugendlichen Kremperheider Mitglieder in den Institutionen,
Vereinen und Verbänden.
Die Institutionen, Vereine und Verbände mit mindestens
5 und höchstens 70 aktiven Jugendlichen entsenden eine/n
Delegierte/n.
Die Institutionen, Vereine und Verbände mit mindestens
71 und höchstens 140 aktiven Jugendlichen entsenden zwei
Delegierte.
Die Institutionen, Vereine und Verbände mit mehr als 140
aktiven Jugendlichen entsen-den drei Delegierte.
Für die Nichtorganisierten wird mindestens ein Jugendlicher
gewählt.
Der oder die Kinder- und Jugendbeauftragte der Gemeinde Kremperheide
überprüft re-gelmäßig die Besetzung der
Kinder- und Jugendversammlung und macht eventuelle Änderungsvorschläge.
- Die Delegierten der Kinder- und Jugendversammlung müssen
zum Zeitpunkt ihrer Wahl mindestens das zehnte Lebensjahr vollendet
haben und scheiden mit Vollendung des achtzehnten Lebensjahres
aus der Kinder- und Jugendversammlung aus.
§ 5
Sitzungen
- Die Sitzungen der Kinder- und Jugendversammlung sind öffentlich.
- Die Kinder- und Jugendversammlung regelt ihre inneren Angelegenheiten,
insbesonde-re den Ablauf der Sitzungen durch eine Geschäftsordnung,
soweit die Gemeindeordnung und die Satzung keine weitere Regelung
enthalten.
§ 6
Ausscheiden
Scheidet eine Delegierte oder ein Delegierter aus Alters- oder
sonstigen Gründen aus der Kinder- und Jugendversammlung aus,
erfolgt eine Neubenennung durch die entsprechende Institution,
den Verein oder den Verband der oder des ausscheidenden Delegierten.
§ 7
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Seegert
Bürgermeisterin
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Kinder und Jugendliche in der Kommune
Seit der Verabschiedung der Agenda 21, dem Anwendungspaket der
Rio-Konferenz von 1992 zur nachhaltigen, umweltverträglichen
Entwicklung, ist sogar eine weitere Richtschnur für internationale,
nationale, regionale und lokale Politik gegeben, in der ausdrücklich
auch die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen eingefordert
wird.
Die Europäische Gemeinschaft gibt die folgende Empfehlung
ab:
- Beteiligung muss als ein Prozess verstanden werden, der Jugendhilfe
aktiv in die Entscheidungsbildung in Schulen, Jugendverbänden
und örtlichen Behörden einbezieht, und sollte nicht
nur als Schaffung von Strukturen gesehen werden, die in Wirklichkeit
wenig Einfluss auf den Entscheidungsprozeß haben.
- Örtliche Jugendpolitik muss das Recht von Jugendlichen
auf Beteiligung an der örtlichen Gesellschaft und auf Übernahme
von Verantwortung unterstreichen.
- Jugendliche müssen einen echten Einfluss auf die Entwicklung
einer örtlichen Jugendpolitik haben.
- Beteiligung der Jugendlichen muss auch die Teilung der Macht
zwischen Erwachsenen und Jugendlichen umfassen.
- Die Gesellschaft muss konstruktivere Beziehungen zwischen
Erwachsenen und Jugendlichen fördern, die eher auf
Achtung denn auf Kontrolle aufgebaut sind.
Die Gemeindevertretung Kremperheide hat beschlossen, die Jugendlichen
im Geschehen in und um unsere Gemeinde mit einzubeziehen. Und
wie es so ist, wenn keiner weiß, wie es geht,
wurde eine Arbeitsgruppe gebildet. Es soll die beste Möglichkeit
der Mitarbeit und Mitbestimmung für unsere Jugendlichen gefunden
werden.
--- Und das natürlich wieder unter Ausschluss der Jugendlichen??
---
Nein!!! So soll es nicht sein!
Die Vorstellung des Arbeitskreises Jugendmitarbeit
ist :
- Aufzeigen der verschiedenen Möglichkeiten
- Die Kinder und Jugendlichen greifen das Thema auf und diskutieren
darüber.
- Sie bringen diese Problematik in den Unterricht ihrer Schule
ein, um unter Anleitung der Lehrer die verschiedenen Möglichkeiten
zu untersuchen.
- Die Lehrer der Schulen, in denen Kremperheider Kinder und
Jugendliche lernen, werden vom Arbeitskreis gebeten, diese Thematik
in ihrem Unterricht mit einzubauen.
Die Ergebnisse dem Arbeitskreis ( Helmut Conrad, Weidenweg 8,
Tel. 85910, Hans Mölln, Mittelweg 4, Tel. 82157 oder
info@kremperheide.de ) zusenden.
Einsender werden zu einem Arbeitsgruppentreffen eingeladen.
Jetzt zu den verschiedenen Möglichkeiten :
Jugend-Einwohnerversammlung
Je nach Bedarf, wenn Maßnahmen oder Entscheidungen anstehen,
die ganz oder teilweise Kinder und Jugendliche betreffen, werden
alle Jugendlichen von der Gemeinde zu einer Jugendeinwohnerversammlung
eingeladen, um aktuelle Themen, kommunale Probleme und Planungen
zu besprechen.
Jugendforum
Ein Forum, Marktplatz für Ideen. Ohne Formen
und Tagespunkte werden Treffen für alle interessierte Jugendliche
angeboten. Hier haben Kinder und Jugendliche Artikulationsmöglichkeiten
ohne sich dauerhaft in ein Gremium einbinden zu müssen.
Kinder- und Jugendsprechstunde
Regelmäßige Sprechstunden, bei denen Kinder und Jugendliche
gegenüber den Gemeindeverantwortlichen ihre Fragen, Wünsche,
Kritik und Vorschläge vorbringen können.
Kinder- und Jugendbeirat
Ziele sind :
- Planungsbeteiligung von Kindern und Jugendlichen realisieren
- Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen; Angebote
bedarfsgerecht ausgestalten
- Kinder und Jugendliche anzuregen, ihre Fragen, Wünsche,
Kritik und Vorschläge in die Gemeindevertretung einzubringen
und die Arbeit der Gemeindevertretung auf Themen zu untersuchen,
die für Sie von Bedeutung sind.
Einzelne Fragen, Wünsche, Kritik und Vorschläge können
auch im Internet unter www.kremperheide.de/forum
oder mit E-Mail info@kremperheide.de
eingebracht werden.
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