Gemeinde / Jugendarbeit
 
Jugendarbeit

 


Gemeinde Kremperheide
Der Bürgermeister

Kremperheide sucht einen Jugendbeauftragten (w/m)


Die junge Generation steckt voller Ideen. Sie will und soll sich entfalten können. Dazu braucht es auch Hilfen. Dies vor allem im „Vorschriften- und Behördendschungel“, aber auch beim Thema „Wie und mit wem packe ich es an?“

Deshalb hat die Gemeinde Kremperheide neben einer Kinder- und Jugendversammlung eine/einen Jugendbeauftragten eingesetzt. Diese Funktion muss nun neu besetzt werden.

Wir suchen deshalb eine engagierte, kompetente Persönlichkeit, welche mit Freude bereit ist, etwas Zeit für die Kinder und Jungendlichen der Gemeinde Kremperheide zu investieren.

Folgende Aufgaben fallen für den Kinder- und Jugendbeauftragten laut Satzung der Gemeinde Kremperheide für die Kinder- und Jugendversammlungen an:

Die oder der Kinder- und Jugendbeauftragte koordiniert die Arbeit der Kinder- und Ju-gendversammlung. Sie oder er

v ist Ansprechpartner(in) für die Mitglieder der Gemeindevertretung, der Aus-schüsse und den Bürgermeister der Gemeinde Kremperheide,
v ist Ansprechpartner(in) für die Delegierten der Kinder- und Jugendversammlung sowie aller Kinder und Jugendlichen der Gemeinde Kremperheide,
v koordiniert die Arbeit zwischen der Kinder- und Jungendversammlung und der Gemeindevertretung, den Ausschüssen und dem Bürgermeister.

Für die Tätigkeit als Kinder- und Jugendbeauftragte/r wird eine monatliche Aufwands-entschädigung in Höhe von 25,00 € gezahlt.

Interessierte Personen können sich bis zum 07.09.2008 beim Bürgermeister der Ge-meinde Kremperheide, Herrn Sven Baumann, bewerben. Ich würde mich ebenfalls über Vorschläge von den Vereinen und Verbänden freuen.

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Schippmann beim Amt Krempermarsch unter der Tele-fonnummer 04824 389033 oder der Bürgermeister der Gemeinde Kremperheide unter der Telefonnummer 04821 900280 zur Verfügung.

Sven Baumann
Bürgermeister

Brandenburger Weg 14
( 04821) 900280
sven-baumann@foni.net

 

Alle Vorhaben der Gemeinde, die Jugendliche betreffen, werden hier vorgestellt und dokumentiert.

mitreden - mitmachen - mitplanen

Alle Vereine mit Jugendarbeit sind aufgefordert, bis zum 16.11.2004 Deligierte für die Jugendversammlung Kremperheide zu wählen.

Es soll auch aus dem Kreis der "Unorganisierten" ein Deligierter gewählt werden. Dazu werden Bewerber und Wähler im Alter von 10 bis 18 Jahren gesucht gesucht. Bitte melden unter Mail info@Kremperheide.de oder 04821 82157 Hans Mölln (Jugendbe-auftrager).

Die konstituierende Sitzung wird am 01.12.2004 im Gemeindezentrum der Kirche um 16:00 Uhr durchgeführt.

Satzung der Gemeinde Kremperheide
für die Kinder- und Jugendversammlung

Aufgrund der §§ 4 und 47f der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 24.06.2004 folgende Satzung erlassen:

§ 1
Bezeichnung, Rechtsstellung

Es wird in Kremperheide eine Kinder- und Jugendversammlung eingerichtet. Diese Bezeichnung findet im folgenden Text Anwendung.

Die Kinder- und Jugendversammlung soll

  • zur politischen Mitverantwortung der Kinder und Jugendlichen in Kremperheide beitragen,
  • die Interessen aller Kinder und Jugendlichen vertreten und Stellung nehmen zu Planungen und Vorhaben der Gemeinde Kremperheide, die Kinder und Jugendliche berühren,
  • dem besseren Verständnis verschiedener Generationen und Nationalitäten dienen.

§ 2
Aufgaben

  1. Die Aufgaben der Kinder- und Jugendversammlung sind insbesondere

    a) Informationen der gemeindlichen Gremien über Wünsche und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen in Kremperheide,
    b) Verbesserung der Situation der Kinder und Jugendlichen in den Bereichen Schule, Beruf und Freizeit,
    c) Information und Beratung der gemeindlichen Gremien über alle Angelegenheiten, die die Kinder und Jugendlichen auf kommunaler Ebene in Kremperheide betreffen.

  2. Die Kinder- und Jugendversammlung soll im Rahmen des geltenden Rechts nach ihren Tätigkeiten und Möglichkeiten eigenverantwortlich handeln können.

  3. Zu bestimmten Angelegenheiten kann die Kinder- und Jugendversammlung Arbeits- oder Projektgruppen bilden, zu denen auch Nichtdelegierte hinzugezogen werden können.

§ 3
Kinder- und Jugendbeauftragter

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kremperheide wählt eine Kinder- und Jugendbeauftragte oder einen Kinder- und Jugendbeauftragten. Sie oder er ist ehrenamtlich tätig. Sie oder er wird unterstützt und im Verhinderungsfall vertreten durch die/den Vorsit-zende/Vorsitzenden des Kultur-, Sport- und Sozialausschusses der Gemeinde Kremperheide.

  2. Die oder der Kinder- und Jugendbeauftragte koordiniert die Arbeit der Kinder- und Jugendversammlung. Sie oder er

    - ist Ansprechpartner(in) für die Mitglieder der Gemeindevertretung, der Ausschüsse und die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister der Gemeinde Kremperheide,
    - ist Ansprechpartner für die Delegierten der Kinder- und Jugendversammlung sowie aller Kinder und Jugendlichen der Gemeinde Kremperheide,
    - koordiniert die Arbeit zwischen der Kinder- und Jugendversammlung und der Gemeindevertretung, den Ausschüssen und der/dem Bürgermeisterin/Bürgermeister.

  3. Die Funktion der oder des Kinder- und Jugendbeauftragten wird alle 2 Jahren überprüft.

§ 4
Zusammensetzung

  1. Die Mitglieder der Kinder- und Jugendversammlung (Delegierte und Vertreter) werden in den Institutionen, Vereinen, Verbänden der Gemeinde Kremperheide mit aktiver Jugendarbeit nach einem demokratischen Wahlverfahren gewählt. Jede/jeder Delegierte darf nur für eine Institution kandidieren, am Wahlverfahren teilnehmen und nur für eine Institution das Mandat aufnehmen. Die Delegierten sind von den Institutionen, Vereinen und Verbänden der Gemeinde Kremperheide zu benennen. Einmal jährlich bzw. bei Änderungen in den Personen der Delegierten sind der Gemeinde Kremperheide die Delegierten von den Institutionen, Vereinen und Verbänden zu bestätigen bzw. neu zu benennen.
  2. Die Delegierten der Kinder- und Jugendversammlung und der oder die Kinder- und Jugendbeauftragte müssen ihren Hauptwohnsitz in Kremperheide haben.
  3. Die Anzahl der Delegierten richtet sich nach der Zahl der jugendlichen Kremperheider Mitglieder in den Institutionen, Vereinen und Verbänden.
    Die Institutionen, Vereine und Verbände mit mindestens 5 und höchstens 70 aktiven Jugendlichen entsenden eine/n Delegierte/n.
    Die Institutionen, Vereine und Verbände mit mindestens 71 und höchstens 140 aktiven Jugendlichen entsenden zwei Delegierte.
    Die Institutionen, Vereine und Verbände mit mehr als 140 aktiven Jugendlichen entsen-den drei Delegierte.
    Für die Nichtorganisierten wird mindestens ein Jugendlicher gewählt.
    Der oder die Kinder- und Jugendbeauftragte der Gemeinde Kremperheide überprüft re-gelmäßig die Besetzung der Kinder- und Jugendversammlung und macht eventuelle Änderungsvorschläge.
  4. Die Delegierten der Kinder- und Jugendversammlung müssen zum Zeitpunkt ihrer Wahl mindestens das zehnte Lebensjahr vollendet haben und scheiden mit Vollendung des achtzehnten Lebensjahres aus der Kinder- und Jugendversammlung aus.

§ 5
Sitzungen

  1. Die Sitzungen der Kinder- und Jugendversammlung sind öffentlich.
  2. Die Kinder- und Jugendversammlung regelt ihre inneren Angelegenheiten, insbesonde-re den Ablauf der Sitzungen durch eine Geschäftsordnung, soweit die Gemeindeordnung und die Satzung keine weitere Regelung enthalten.

§ 6
Ausscheiden

Scheidet eine Delegierte oder ein Delegierter aus Alters- oder sonstigen Gründen aus der Kinder- und Jugendversammlung aus, erfolgt eine Neubenennung durch die entsprechende Institution, den Verein oder den Verband der oder des ausscheidenden Delegierten.

§ 7
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Seegert
Bürgermeisterin

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Kinder und Jugendliche in der Kommune

Seit der Verabschiedung der Agenda 21, dem Anwendungspaket der Rio-Konferenz von 1992 zur nachhaltigen, umweltverträglichen Entwicklung, ist sogar eine weitere Richtschnur für internationale, nationale, regionale und lokale Politik gegeben, in der ausdrücklich auch die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen eingefordert wird.

Die Europäische Gemeinschaft gibt die folgende Empfehlung ab:

  • Beteiligung muss als ein Prozess verstanden werden, der Jugendhilfe aktiv in die Entschei­dungsbildung in Schulen, Jugendverbänden und örtlichen Behörden einbezieht, und sollte nicht nur als Schaffung von Strukturen gesehen werden, die in Wirklichkeit wenig Einfluss auf den Entscheidungsprozeß haben.
  • Örtliche Jugendpolitik muss das Recht von Jugendlichen auf Beteiligung an der örtlichen Gesellschaft und auf Übernahme von Verant­wortung unterstreichen.
  • Jugendliche müssen einen echten Einfluss auf die Entwicklung einer örtlichen Jugendpolitik haben.
  • Beteiligung der Jugendlichen muss auch die Teilung der Macht zwischen Erwachsenen und Jugendlichen umfassen.
  • Die Gesellschaft muss konstruktivere Beziehungen zwischen Erwachsenen und Jugend­lichen fördern, die eher auf Achtung denn auf Kontrolle aufgebaut sind.

Die Gemeindevertretung Kremperheide hat beschlossen, die Jugendlichen im Geschehen in und um unsere Gemeinde mit einzubeziehen. Und wie es so ist, wenn keiner weiß, „wie es geht“, wurde eine Arbeitsgruppe gebildet. Es soll die beste Möglichkeit der Mitarbeit und Mitbestimmung für unsere Jugendlichen gefunden werden.
--- Und das natürlich wieder unter Ausschluss der Jugendlichen?? ---
Nein!!! So soll es nicht sein!

Die Vorstellung des Arbeitskreises „Jugendmitarbeit“ ist :

  • Aufzeigen der verschiedenen Möglichkeiten
  • Die Kinder und Jugendlichen greifen das Thema auf und diskutieren darüber.
  • Sie bringen diese Problematik in den Unterricht ihrer Schule ein, um unter Anleitung der Lehrer die verschiedenen Möglichkeiten zu untersuchen.
  • Die Lehrer der Schulen, in denen Kremperheider Kinder und Jugendliche lernen, werden vom Arbeitskreis gebeten, diese Thematik in ihrem Unterricht mit einzubauen.

Die Ergebnisse dem Arbeitskreis ( Helmut Conrad, Weidenweg 8, Tel. 85910, Hans Mölln, Mittelweg 4, Tel. 82157 oder info@kremperheide.de ) zusenden.

Einsender werden zu einem Arbeitsgruppentreffen eingeladen.

Jetzt zu den verschiedenen Möglichkeiten :

Jugend-Einwohnerversammlung

Je nach Bedarf, wenn Maßnahmen oder Entscheidungen anstehen, die ganz oder teilweise Kinder und Jugendliche betreffen, werden alle Jugendlichen von der Gemeinde zu einer Jugendeinwohnerversammlung eingeladen, um aktuelle Themen, kommunale Probleme und Planungen zu besprechen.

Jugendforum
Ein Forum, „Marktplatz“ für Ideen. Ohne Formen und Tagespunkte werden Treffen für alle interessierte Jugendliche angeboten. Hier haben Kinder und Jugendliche Artikulationsmöglichkeiten ohne sich dauerhaft in ein Gremium einbinden zu müssen.

Kinder- und Jugendsprechstunde
Regelmäßige Sprechstunden, bei denen Kinder und Jugendliche gegenüber den Gemeindeverantwortlichen ihre Fragen, Wünsche, Kritik und Vorschläge vorbringen können.

Kinder- und Jugendbeirat

Ziele sind :

  • Planungsbeteiligung von Kindern und Jugendlichen realisieren
  • Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen; Angebote bedarfsgerecht ausgestalten
  • Kinder und Jugendliche anzuregen, ihre Fragen, Wünsche, Kritik und Vorschläge in die Gemeindevertretung einzubringen und die Arbeit der Gemeindevertretung auf Themen zu untersuchen, die für Sie von Bedeutung sind.

Einzelne Fragen, Wünsche, Kritik und Vorschläge können auch im Internet unter www.kremperheide.de/forum oder mit E-Mail info@kremperheide.de eingebracht werden.