Reaktorunglück in Japan

Unabhängig von den Ereignissen in Japan informiert das Amt für Katastrophenschutz welche Maßnahmen für Katastrophenfälle vorgesehen sind.

Betreiber von Kernkraftwerken sind verpflichtet, die Bevölkerung in der Umgebung über getroffene Schutzmaßnahmen zu unterrichten. Die Broschüre, die 2008 in einem Umkreis von zehn Kilometern um das KKW Brokdorf an alle Haushalte verteilt wurde, informiert über die allgemeinen Vorsorgemaßnahmen bei einem Unfall.

„Ein nach westlichen Standards gebautes und genehmigtes Kernkraftwerk ist technisch so ausgelegt, dass bei allen Arten von Störfällen ein nennenswerter Schaden in der Umgebung der Anlage vermieden werden kann.“

Eine Überflutung der niedrigen Elbmarschen kann – trotz des sehr hohen Küstenschutzstandards – auch heute nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden. Ein Faltblatt informiert, wie man sich in einer solchen Notsituation verhalten sollte.