Gründungsversammlung „Naturschutzverein Nordoer Heide e.V.“, zweiter Termin

Antje Zimmermann (Flächenmanagerin), Helge Luthe, Sven Baumann (Bürgermeister Kremperheide), Jutta Sötje (Foto: Jürgen Müller-Tischer)

Am 10. April 2018 lud Kremperheides Bürgermeister, Sven Baumann, erneut zur Gründungsversammlung des „Naturschutzvereines Nordoer Heide e.V.“ ins Heidehaus ein, weil die Tagesordnung im Februar 2018 nicht abgearbeitet werden konnte. Da sich dieser Termin mit anderen Veranstaltungen deckte, beteiligten sich nur 16 interessierte Personen.

Dabei waren auch Flächenmanagerin Antje Zimmermann, zuständig für die Steinburger Gebiete der Stiftung und Rainer Kortas, Bürgermeister Krempermoor.

TOP 1 Sven Baumann wurde zum Versammlungsleiter berufen und Helge Luthe zum Schriftführer.

  • Die Präambel und der 2. Satzungsentwurf lagen jetzt vor.

TOP 2 “Vereinszweck“ war schnell abgehandelt.

TOP 3 „Aussprache über den Satzungsentwurf “ Die neue Satzung wurde durchgesprochen.

  • § 1 „Name und Sitz“
  • § 2 „Vereinszweck“, hier gab es Diskussionsbedarf
  • § 3 „Gemeinnützigkeit“ wurde mit kleinen Änderungen vom 1. Entwurf übernommen.
  • § 4 „Mitgliedschaft“ Die Ehrenamtspauschale wurde aus der Satzung gestrichen, Kündigungsfrist, und weitere Formulierungen geändert.
  • § 5 „Beiträge“ Obwohl die Höhe der Mitgliedsbeiträge erst in der Mitgliederversammlung festgelegt werden, gab es Vorschläge über die machbare Höhe der Beiträge. Ebenso wurde über die Prüfung der Aufnahme neuer Mitglieder und über Kommunen als Mitglied diskutiert.
  • § 6 „Organe des Vereins“ wurde übernommen.
  • § 7 „Mitgliederversammlung“ Jeweils im Dez. erscheint ein Veranstaltungskalender, in dem alle Termine der Gemeinde für das Folgejahr aufgeführt sind, unter anderem die Mitgliederversammlungen. Die Termine sollten möglichst im 1. Quartal stattfinden.
  • § 8 „Aufgaben der Mitgliederversammlung“ Unter Punkt 3 wurde „Eigentümer/Pächter der Flächen “ durch „Besitzerin der Flächen“ ersetzt und Änderungen der Satzung sollten in der Einladung zur Versammlung im entsprechen Tagesordnungspunkt angekündigt werden.
  • § 9 „Der Vorstand“ Eine Änderung gab es unter Punkt 4. „Urkunde“ wurde durch „Verträge“ ersetzt, die von der Vorsitzenden/dem Vorsitzenden zu unterzeichnen sind, bei Verhinderung von dessen Vertreter.
  • § 10 „Aufgaben des Vorstandes“ und §11 „Arbeitsgruppen“ wurden im Wesentlichen übernommen.
  • § 12 „Kassenprüfer/innen“ Hier wurden Formulierungen geändert.
  • § 13 „Inkrafttreten der Satzung“ Die Satzung wurde einstimmig beschlossen.

TOP 4 „Verabschiedung der Vereinssatzung“ Die überwiegende Mehrheit der Anwesender wurden Gründungsmitglieder. Fünf davon müssen sofort die Mitgliedschaft unterzeichnen.

TOP 5 „Wahl des Vorstands“ Ein Vorstand konnte unter den Anwesenden noch nicht gefunden werden.

TOP 6 „Anmeldung zum Vereinsregister, weiteres Vorgehen, organisatorische Schritte“

  • Ein vorgeschlagenes Gründungsmitglied soll die Satzung vorab vom Gericht durchsehen lassen, um evtl. Änderungen vorzunehmen, bevor sie offiziell geprüft und die Gemeinnützigkeit beim Finanzamt beantragt wird.

TOP 7 „Beschluss über die Festsetzung des Vereinsbeitrags“ Der Beitrag wird in der Mitgliederversammlung festgesetzt.

 

Der Termin der ersten Mitgliederversammlung soll rechtzeitig bekannt gegeben werden.

(Jutta Sötje)