Feststellung des Grundsteuerwerts

Liebe Kremperheider Grundstückseigentümer,

in Kürze ist es soweit: Die Finanzämter verschicken die  Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts, die Sie ausgefüllt bis zum 31.10.2022 bei Ihrem zuständigen Finanzamt über die Plattform ELSTER abgeben müssen. In Ausnahmefällen ist die Abgabe in Papierform möglich.

Auf dieser neuen Basis wird dann ab 1.1.2025 die Grundsteuer berechnet. Die Grundsteuerreform, die bundesweit umgesetzt wird, ist Folge einer höchstrichterlichen Entscheidung, die den Fiskus dazu verpflichtet die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer zu erneuern. Bisher wird die Grundsteuer anhand von sogenannten Einheitswerten berechnet. Diese Werte beruhen in den alten Bundesländern auf den Wertverhältnissen aus dem Jahr 1964, in den neuen Ländern auf denen aus dem Jahr 1935. Die tatsächliche Wertentwicklung eines Grundstücks spiegeln sie nicht wieder. Deshalb erklärte das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnungsmethode für verfassungswidrig und forderte eine gesetzliche Neuregelung bis Ende 2019. Durch das Grundsteuerreformgesetz wurde die geforderte Neuregelung geschaffen. Im Dezember 2019 trat es als sogenanntes Bundesmodell in Kraft. Zugleich wurde den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, eigene abweichende Regelungen über die Grundsteuer zu treffen (sogenannte Länderöffnungsklausel). Schleswig-Holstein hat davon keinen Gebrauch gemacht, sondern setzt das wertorientierte Bundesmodell um. Bundesweit muss nun der gesamte Grundbesitz durch die Finanzämter neu bewertet und die neuen Grundsteuermessbeträge müssen festgesetzt werden.

Was ändert sich:
Der Hebesatz soll durch die Kommunen so angepasst werden, dass die Grundsteuerreform insgesamt im Jahr der Umsetzung aufkommensneutral ist. Das bedeutet, die Kommunen werden nach der Reform nicht mehr Steuern einnehmen als zuvor. Für die einzelnen Steuerpflichtigen kann sich die Höhe der Grundsteuer jedoch ändern. Einige werden mehr bezahlen und einige weniger. Wie sich das im Einzelnen bei Ihnen auswirkt, lässt sich erst nach der erfolgten Neubewertung und der Festlegung der neuen Hebesätze durch die Gemeindevertretung sagen. Die Hebesätze kann die Gemeinde erst festlegen, wenn alle Neubewertungen auswertbar vorliegen. Die Gemeindevertretung ist angehalten, die Festlegung für 2025 aufkommensneutral zu gestalten. Dabei ist der Gedanke zu berücksichtigen, dass die Gemeinde auf diese jährliche Einnahme angewiesen ist, um ihre Aufgaben wahrnehmen und finanzieren zu können.

Für weitere Informationen hat die Landesregierung einige hilfreiche Seiten eingerichtet:

Startseite Grundsteuerreform des Landes Schleswig-Holstein

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