Grundsteuerreform

Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Dafür werden ab 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Aktuelle Informationen finden Sie auf den Seiten der Landesregierung.

Im Laufe des Jahres wird die schleswig-holsteinische Finanzverwaltung Sie schriftlich über die Reform und damit verbundene Erklärungspflicht informieren. Diese Erklärung ist notwendig, weil Daten veraltet sind. Die vergangene Bewertung liegt schon Jahrzehnte zurück und dem Finanzamt liegen nicht alle für die Wertberechnung erforderlichen Daten vor. Auf Basis der Angaben in der Erklärung wird Ihr Finanzamt dann Ihr Grundstück zum Stichtag 1.1.2022 bewerten.