Wohnbaugrundstücke, Bebauungsplan Nr. 14 „Twiete“

Bürgermeister Baumann informiert zum Grundstücksverkauf

(18.02.2024)

Die F-Plan-Änderung ist zwischenzeitlich in Kraft getreten und in der Folge wurde der B-Plan 14 per 01.06.2023 in Kraft gesetzt. Der B-Plan 14 ist natürlich in seiner Endfassung auf dieser Seite verfügbar. Der B-Plan wurde klassisch aufgestellt (nicht nach §13b BauGB!), so dass es hier keine Beeinträchtigungen gibt.

Die Vormerkliste ist abgearbeitet und die Grundstücke wurden den Kaufwilligen zugeordnet und feste Grundstücksreservierungen werden mit den kaufwilligen Interessenten vereinbart. Gleichzeitig haben wir eine Kaufpreisliste entwickelt und auch die Vermessung wurde mittlerweile durchgeführt, die Flurstücke für die einzelnen Grundstücke gebildet und die Grundstücke jeweils in ein eigenes Grundbuch übertragen.
Derzeit werden laufend Grundstückskaufverträge abgeschlossen. 88 Grundstücke stehen für den Verkauf zur Verfügung. Mit Stand 27.01.2024 sind 53 Grundstücke verkauft bzw. der Notartermin vereinbart und 19  Grundstücke sind vorgemerkt.
Sie finden auf dieser Seite den aktuellen B-Plan, den Vermessungsplan, die Kaufpreisliste, das Bodengutachten (für den Straßenbau gemacht), den Hausnummernplan, und noch einiges mehr. Die Kaufpreise sind Festpreise. Eine Nachforderung zu den Erschließungs- oder Anschlussbeiträgen wird es nicht mehr geben. Die Grundstücke sind fertig vermessen. Aufgrund der Nachfragen haben wir nun auch den Höhen- und Entwässerungsplan, den Erschließungsplan eine Adressliste (für Anträge, …) einige Antragsvordrucke (z. B. für den Anschluss an die leitungsgebundene Abwasserbeseitigung) wie auch die Abwasser- und Beitrags- und Gebührensatzung und die Erläuterungen zum Antrag im Netz bereitgestellt. Baulasten sind auf keinem der Baugrundstücke eingetragen.

Neue Kaufinteressenten schreiben bitte eine Mail an den Kremperheider Bürgermeister (sven.baumann@kremperheide.de) mit Namen, Adresse und Telefon- und zu benutzendem Mailkontakt. Von dort wird dann per Mail mitgeteilt, welche Grundstücke noch nicht verkauft bzw. fest vorgemerkt sind.

Zu evtl. erforderlichen Baugrunderkundungen:
Derzeit obliegt die Bauhoheit auf dem B-Plan-Gelände bei der Fa. Tief- und Straßenbau Nord. Die Bauabschnitte 1a und 1b wurden mittlerweile freigegeben. Die freigegebenen Grundstücke stehen auch für die Untersuchungen grundsätzlich frei zur Verfügung.
Baugrunderkundungen der Grundstückseigentümer können jedoch auch auf den übrigen Grundstücken in Eigenregie durchgeführt werden. Hierzu ist für den Bauabschnitt 2 und 3 und noch nicht freigegebene Grundstücke eine Anmeldung bei dem örtlichen Schachtmeister Herrn Müller (0160-5354210) erforderlich. – Unbefugte oder nicht angemeldete werden jedoch von der Baustelle verwiesen.

Die Maßnahme liegt gut im Zeitplan. Die Erschließungsfirma ist gut im Lauf. Die Erschließung des Baugebietes ist Mitte Juni 2023 gestartet. Die Fertigstellung der Erschließungsstraße (Bauabschnitt 1a) hat am 18.12.23 stattgefunden. Leider hatte uns die Telekom mit ihren Materiallieferproblemen etwas Zeit gekostet wie auch das frostige Wetter Ende November/Anfang Dezember 2023. Der Vermesser hat die ersten Grenztermine am 17.12.23 durchgeführt. Der nächste Termin wird am 22.2.2024 durchgeführt, wobei die Grundstücksfreigebe (Straße fertig und Grenzsteine gesetzt) teilweise schon stattgefunden hat. Ein Baubeginn der Häuslebauer kann für den 1. Bauabschnitt (1a und 1b) frühestens zu diesem Zeitpunkt nach Bezahlung von Kaufpreis und Erschließungsbeitrag stattfinden. Für den 2. Bauabschnitt (Schließung der Ringstraße) dürften die Arbeiten wohl schon ca. Ende Mai bis Ende Juni 2024 fertig werden und für den 3. Bauabschnitt wohl spätestens ca. einen Monat später.

 

Wohnbaugrundstücke, Bebauungsplan Nr. 14 „Twiete“

(11.7.2022)

Die Entwicklung des Baugebietes kommt planmäßig weiter voran. In dem bunten Grundstücksplan sind nun in allem Grundstücken Nummern eingetragen. Nach Abstimmung mit der Gemeinden der Region Itzehoe wird sich die Gemeinde Kremperheide um mehr als 110 Wohneinheiten vergrößern dürfen. Daher wird jetzt das gesamte Baugebiet geplant. Sämtliche Grundstücke werden daher zu verkaufenden Grundstücke sein. Aus dem Konzeptplan ergibt sich, ob es sich um Einfamilienhausgrundstücke, Doppelhausgrundstücke oder Mehrfamilienhausgrundstücke (für die Vermietung) handelt. Der B-Planentwurf geht jetzt in die Anhörung der Träger öffentlicher Belange. Am 6.10.2022 wird die Gemeinde Kremperheide über den B-Plan und die F-Plan-Änderung entscheiden. Daher kann die Grundstücksvergabe erst dann starten.

Die Grundstücke werden nach den von der Gemeindevertretung am 14.12.2021 beschlossenen Kriterien, ergänzt durch Beschluss vom 30.6.2022 vergeben werden. Hier der Beschluss inkl. der Ergänzungen:

 

„Die Gemeindevertretung beschließt, die folgenden Vergabekriterien für die Vergabe der Baugrundstücke der Ein- und Zweifamilienhäuser:

Die Vergabe der Baugrundstücke erfolgt nach den folgenden Vergabekriterien, wobei je Vergabekriterium nur ein Punkt vergeben wird:

a.) Verkauf nur 1 Baugrundstück pro Person bzw. Haushalt
b.) Verkauf nicht an Bauträger o. ä.
c.) Baubeginn spätestens 2 Jahre nach Vertragsabschluss, Fertigstellung spätestens 4 Jahre nach Vertragsabschluss
d.) Bindefrist nach Zusage zum Kauf 8 Wochen für einen Vertragsabschluss / einmalige Verlängerung von 2 Wochen möglich
e.) Wenn das erste Verfahren abgearbeitet ist, danach Reservierungen frei möglich (Vergabe nach zeitlichem Bewerbungs- bzw. Reservierungseingang)
f.) Auswahlkriterien für die Vergabe:

1. War oder ist Kremperheider Bürger - 1 Punkt
2. Ist im Umkreis von 10 Km wohnhaft. Der Radius von 10 Kilometern wird vom Haus Dorfstraße 87 aus betrachtet. - 1 Punkte (erhalten dann auch die Kremperheider, die somit auf 2 Punkte kommen)
3. Arbeitgeber in Kremperheide/Krempermoor oder dort selbständig. Der Punkt für das Vergabekriterium der Selbständigkeit wird auch vergeben, wenn Bewerber/innen ein Kleingewerbe offiziell in Kremperheide angemeldet haben. - 1 Punkt
4. Ehrenamtlich aktiv und /oder in der freiwilligen FFW aktiv und/oder ehrenamtliches Engagement  - 1 Punkt
5. Bebauung zur Eigennutzung.  Die Bebauung zur Eigennutzung ist schriftlich zu erklären (Auf dem Bewerbungsformular). - 1 Punkt
6. Bebauung zur Vermietung  -  abzüglich 1 Punkt
7. Nicht älter als 35 Jahre (zumindest einer der Käufer). Der Punkt für das Vergabekriterium „35 Jahre Lebensalter“ wird so lange vergeben, bis der jüngste Kaufvertragspartner das 36. Lebensjahr vollendet hat. - 1 Punkt

Bei Punktegleichheit werden die Grundstücke nach der Reihenfolge des Bewerbungseingangs vergeben.
Der Bürgermeister entscheidet in Abstimmung mit den stellvertretenden Bürgermeistern im Einzelfall, sofern Zweifel an der Vergabereihenfolge bestehen.
Die Vergabekriterien sollen nach dem 06.10.2022 im Internet veröffentlicht werden. Die Vergabeentscheidung mit Punktevergabe, etc. findet nach Ablauf von 3 Wochen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung, unter Beteiligung der stellvertretenden Bürgermeister statt. Grundstücksbewerbungen, die später als 3 Wochen nach der Bekanntmachung eingehen, werden im Rahmen der Punktevergabe nicht mit berücksichtigt. Nachweise für die punkterelevanten Themen sind spätestens 1 Woche nach Ablauf der vorgenannten Frist vorzulegen.

Die Verwaltung wird beauftragt ein Bewerbungsformular zu entwerfen und mit dem Bürgermeister abzustimmen.
Der BGM ist ermächtigt, die Grundstücke zu den im Beschluss festgelegten Kosten nach den Vergabekriterien zu veräußern. Als Stichtag für die Punktevergabe nach den Vergabekriterien wird der 01.07.2022 festgelegt.“

 

a)            Die Kaufpreise für die Einfamilienhausgrundstücke (EFH), Doppelhausgrundstücke (DH) wie auch Reihenhausgrundstücke (RH) wurden in der Sitzung der Gemeindevertretung am 30.6.2022 wie folgt festgesetzt:

Grundstücke EFH, DH, RH siehe anliegender Plan mit der Darstellung der Kategorien

Kategorie 1

195,00 €

Grundstücke am Westrand

Kategorie 2

175 ,00 €

Grundstücke am Nordrand westlich Stromtrasse

Kategorie 4

120 ,00 €

Grundstück westlich und östlich der Stromtrasse (ohne MFH)

Kategorie 5

140,00 €

Grundstücke am Innen östlich Stromtrasse

Kategorie 6

175,00 €

Grundstücke am Nordrand östlich Stromtrasse

Kategorie 7

150,00 €

Grundstücke am Rand Süd mit Baumreihe

Kategorie 8

150,00 €

DH Grundstücke westlich der Stromtrasse

Kategorie 9

175,00 €

3er Reihenhaus-/Doppelhausgrundstücke 62, 63 + 64 westlich der Stromtrasse

Kategorie 10

 150,00 €

 Innen liegende Grundstücke

Weitere Kosten entstehen wie folgt:
1.       Daneben sind die Kosten für die Übergabeschächte SW (alle Grundstücke) und NW (nur die westlichen Grundstücke) von den Käufern zu erstatten.
2.       Außerdem ist der Anschlussbeitrag für den SW-Anschluss (z. Zt. 5,62€/m² Grundstücksfläche) und ggfs. auch für den Niederschlagswasseranschluss (z. Zt. 5,80€ je m² Beitragsfläche ( Grundstücksgröße x GRZ)) zu bezahlen.
3.       Bei einigen Grundstücken wird bereits auf der Grenze eine Zaunanlage (Doppelstabmattenzaun in grün) durch die Gemeinde errichtet. Die dafür entstehenden Kosten sind ebenfalls zu erstatten.
4.       Bei den an der nördlichen Grenze gelegenen Grundstücken gibt es eine Anpflanzverpflichtung. Diese pflichtigen Anpflanzungen werden von der Gemeinde beauftragt und gepflanzt. Die dafür entstehenden Kosten sind ebenfalls zu erstatten.

 

b)      Grundstücke MFH mit 4 WE

Die Gemeindevertretung beschließt folgende Festlegung der Vergabekriterien für die Mehrfamilienhausgrundstücke :

Die 4 WE-Grundstücke werden nach der Reihenfolge der Anmeldung zur Vormerkung zum Kauf angeboten. Dabei wird den örtlich ansässigen Vermietern aus Kremperheide der Vorrang eingeräumt. Zunächst bekommt jeder das Recht in der Reihenfolge der Vormerkungsanmeldung ein Grundstück für 4 WE zu erwerben. Sollten so nicht alle Grundstücke an die örtlichen Interessenten vergeben sein, wird den örtlichen Kaufinteressenten das Recht eingeräumt, weitere Grundstücke mit 4 WE zu erwerben. Im Übrigen wird danach der Grundstücksverkauf an andere Kaufinteressenten nach Eingang der Vormerkung angeboten.

Folgender Kaufpreis wurde für die 5 Mehrfamilienhausgrundstücke mit 4 Wohneinheiten festgelegt:

Kategorie 3

  120,00 €

Grundstück für MFH (4 WE)

Weitere Kosten entstehen wie folgt:
1.       Daneben sind die Kosten für die Übergabeschächte SW (alle Grundstücke) von den Käufern zu erstatten.
2.       Außerdem ist der Anschlussbeitrag für den SW-Anschluss (z. Zt. 5,62€/m² Grundstücksfläche) zu bezahlen.

c)       Wohn- und Geschäftshaus mit 2 WE
Das Geschäftshausgrundstück mit bis zu 2 WE wird im Rahmen der Vormerkungseintragung vergeben, jedoch vorrangig an Interessenten, die dort selbst mit ihrem Gewerbe tätig werden wollen. Dabei wird den örtlich ansässigen aus Kremperheide der Vorrang eingeräumt.

Folgender Kaufpreis wurde für das Wohn- und Geschäftshausgrundstück festgelegt:

Kategorie 3

120,00 €

Grundstück für Wohn- und Geschäftshaus (2 WE und im Übrigen gewerblich zu nutzende Räume, ggfs. Physiotherapie, Rechtsanwalt,…)

Weitere Kosten entstehen wie folgt:
1.       Daneben sind die Kosten für die Übergabeschächte SW (alle Grundstücke) von den Käufern zu erstatten.
2.       Außerdem ist der Anschlussbeitrag für den SW-Anschluss (z. Zt. 5,62€/m² Grundstücksfläche) zu bezahlen.

 

Der Bürgermeister ist ermächtigt, die Grundstücke zu TOP 9 b und 9c zu den im Beschluss festgelegten Kosten nach den Vergabekriterien zu veräußern.